Privat Krankenversichert und
Beihilfeempfänger
Wenn Sie privat krankenversichert sind, besteht die Möglichkeit die psychotherapeutische Behandlung mit jeder privaten Krankenversicherung abzurechnen. Je nach Versicherung kann es zu einem geringen Selbstanteil kommen. Prüfen Sie bitte Ihren Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben, oder fragen schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Krankenversicherung an und lassen sich die Kostenübernahme zusagen. In den meisten Fällen wird vor Beginn einer Psychotherapie ein Antrag auf Bewilligung der Leistungen und somit zur Kostenübernahme gestellt, in dem u.a. die Notwendigkeit der Psychotherapie sowie das darin geplante therapeutische Vorgehen dargestellt wird. Dieses Vorgehen dient der wirtschaftlichen Ressourcenverwaltung und auch der Qualitätssicherung. Es soll sichergestellt werden, dass Sie bei nachgewiesenem Bedarf eine qualifizierte und individuell angepasste Versorgung erhalten. Nach Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung liegt zwischen 100,55 € und 153,00 € (2,3 – 3,5-facher Steigerungssatz).
Selbstzahler
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für Ihre psychotherapeutische Versorgung selber zu tragen, so besteht für Sie die Möglichkeit einen entsprechenden Vertrag zur Versorgungs- und Kostenregelung abzuschließen. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung liegt zwischen 100,55€ und 153€ (2,3-3,5-facher Steigerungssatz).
Zur Klärung der vertraglichen und somit u.a. auch finanziellen Bedingungen stehe ich Ihnen gerne in einem Erstgespräch zur Verfügung.
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